Wer kann diese Programme in Anspruch nehmen ?
Privatbetriebe mit Rechtsform einer GmbH, AG, KG, eingetragene Familienvereine und Landwirtschaftsvereine mit Sitz und Tätigkeit in den oben erwähnten Kreisen, vorausgesetzt, dass diese:
- ausschließlich privates und rumänisches Stammkapital haben (ohne ausländische Gesellschafter)
- die für ihre Tätigkeit nötigen Genehmigungen besitzen bzw. problemlos erhalten und sowohl den Sitz als auch die Tätigkeit in einem der oben erwähnten Kreise haben
- über ihrer Tätigkeit entsprechende Räumlichkeiten verfügen und einen überzeugenden Geschäftsplan vorweisen
- mittels einer Immobilienhypothek für den Kredit garantieren können. Die Immobilie muss im Besitz einer Privatperson sein und den Wert der beantragten Summe überschreiten
Was für Wirtschaftsförderungsprogramme werden durchgeführt ?
Die Saxonia-Transilvania-Stiftung führt folgende Programmarten durch:
- Für Kleine und Mittlere Betriebe im Produktions- und Dienstleistungsbereich
- Im Landwirtschaftsbereich
- Ausstattung von ärztlichen Praxen
Diese Förderungen können finanziert werden aus:
- „Direktmitteln“ – jährlich von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt – Maximaler Antragswert 35.000 Euro
- Aus „Stiftungsmitteln“ – Rückzahlungen früherer Projekte – Maximaler Antragswert – 35.000 Euro
Die Antragmindestwert muss 5000 Euro betragen.
Die Förderung umfasst Produktionsmittel (Maschinen, Geräte, andere Ausstattungen, Rechner) und in Ausnahmefällen Einrichtungs- und Installationselemente (z.B. bei Küchen, Laboratorien, Pensionen etc.)
Wie läuft das Förderungsprogramm praktisch ab?
- Der Antragsteller kann die Antragsformulare von der Stiftung erwerben, oder hier herunterladen.
- Der Antragsteller füllt die Antragsformulare vorschriftsgemäß aus und legt diesen die nötigen Akten in Kopie bei. Der Antragsteller reicht den vollständigen Antrag zur Befürwortung beim zuständigen Kreis- oder Zentrumsforum ein. In Ausnahmefällen wird die Befürwortung beim Siebenbürgenforum in Hermannstadt beantragt.
- Der befürwortete Antrag wird bei der Stiftung eingereicht.
- Danach erfolgt Bearbeitung der Anträge durch die Saxonia-Transilvania-Stiftung.
- Die Anträge werden den zuständigen Entscheidungsgremien vorgelegt. Die positive/negative Entscheidung über das Projekt wird dem Antragsteller in max. 6 Monaten nach Einreichen des vollständigen Dossiers mitgeteilt. Im Falle der Förderung aus Stiftungsmitteln dauert die Bearbeitung höchstens 3 Monate.
- Bei genehmigtem Antrag muss der Antragsteller eine 5-prozentige Anzahlung des Gesamtwertes der betreffenden Sachmittel an die Saxonia-Transilvania-Stiftung tätigen. Dieses Akonto wird als Bearbeitungsspesen verrechnet.
- Desgleichen wird zugunsten der Saxonia-Transilvania eine Hypothek im Valuta-Wert des Projektes eingetragen.
- Die erwünschte Summe wird von der Saxonia-Transilvania-Stiftung auf das Konto des Antragstellers bezahlt. Die Rechnung (Faktura) der Ausstattungen die auf den Antragsteller ausgestellt werden müssen anschließend in Kopie an die Stiftung geschickt werden.
- Der Vertragswert wird in EURO ausgedrückt. Der Geförderte zahlt in maximal 5 Jahren den Gegenwert des Vertrages in der Landeswährung (Lei) zum Tageskurs der Nationalbank in Trimesterraten ab.
- Nach Bezahlen der letzten Rate werden sämtliche Sachmittel des Projektes ins definitive Eigentum des Geförderten übertragen und die Hypothek gelöscht.
Es werden keine Zinsen, sondern nur 5% Bearbeitungsspesen berechnet!