Schritte zur Projektbeantragung

Wer kann diese Programme in Anspruch nehmen ?

Privatbetriebe mit Rechtsform einer GmbH, AG, KG, eingetragene Familienvereine und Landwirtschaftsvereine mit Sitz und Tätigkeit in den oben erwähnten Kreisen, vorausgesetzt, dass diese:

  • ausschließlich privates und rumänisches Stammkapital haben (ohne ausländische Gesellschafter)
  • die für ihre Tätigkeit nötigen Genehmigungen besitzen bzw. problemlos erhalten und sowohl den Sitz als auch die Tätigkeit in einem der oben erwähnten Kreise haben
  • über ihrer Tätigkeit entsprechende Räumlichkeiten verfügen und einen überzeugenden Geschäftsplan vorweisen
  • mittels einer Immobilienhypothek für den Kredit garantieren können. Die Immobilie muss im Besitz einer Privatperson sein und den Wert der beantragten Summe überschreiten

Was für Wirtschaftsförderungsprogramme werden durchgeführt ?

Die Saxonia-Transilvania-Stiftung führt folgende Programmarten  durch:

  • Für Kleine und Mittlere Betriebe im Produktions- und Dienstleistungsbereich
  • Im Landwirtschaftsbereich
  • Ausstattung von ärztlichen Praxen

Diese Förderungen können finanziert werden aus:

  1. „Direktmitteln“ – jährlich von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt – Maximaler Antragswert 35.000 Euro
  2. Aus „Stiftungsmitteln“ – Rückzahlungen früherer Projekte – Maximaler Antragswert – 35.000 Euro

Die Antragmindestwert muss 5000 Euro betragen.

Die Förderung umfasst Produktionsmittel (Maschinen, Geräte, andere Ausstattungen, Rechner) und in Ausnahmefällen Einrichtungs- und Installationselemente (z.B. bei Küchen, Laboratorien, Pensionen etc.) 

Wie läuft das Förderungsprogramm praktisch ab?

  • Der Antragsteller kann die Antragsformulare von der Stiftung erwerben, oder hier herunterladen.
  • Der Antragsteller füllt die Antragsformulare vorschriftsgemäß aus und legt diesen die nötigen Akten in Kopie bei. Der Antragsteller reicht den vollständigen Antrag zur Befürwortung beim zuständigen Kreis- oder Zentrumsforum ein. In Ausnahmefällen wird die Befürwortung beim Siebenbürgenforum in Hermannstadt beantragt.
  • Der befürwortete Antrag wird bei der Stiftung eingereicht.
  • Danach erfolgt Bearbeitung der Anträge durch die Saxonia-Transilvania-Stiftung.
  • Die Anträge werden den zuständigen Entscheidungsgremien vorgelegt. Die positive/negative Entscheidung über das Projekt wird dem Antragsteller in max. 6 Monaten nach Einreichen des vollständigen Dossiers mitgeteilt. Im Falle der Förderung aus Stiftungsmitteln dauert die Bearbeitung höchstens 3 Monate.
  • Bei genehmigtem Antrag muss der Antragsteller eine 5-prozentige Anzahlung des Gesamtwertes der betreffenden Sachmittel an die Saxonia-Transilvania-Stiftung tätigen. Dieses Akonto wird als Bearbeitungsspesen verrechnet.
  • Desgleichen wird zugunsten der Saxonia-Transilvania eine Hypothek im Valuta-Wert des Projektes eingetragen.
  • Die erwünschte Summe wird von der Saxonia-Transilvania-Stiftung auf das Konto des Antragstellers bezahlt.  Die Rechnung (Faktura) der Ausstattungen die auf den Antragsteller ausgestellt werden müssen anschließend in Kopie an die Stiftung geschickt werden.
  • Der Vertragswert wird in EURO ausgedrückt. Der Geförderte zahlt in maximal 5 Jahren den Gegenwert des Vertrages in der Landeswährung (Lei) zum Tageskurs der Nationalbank in Trimesterraten ab.
  • Nach Bezahlen der letzten Rate werden sämtliche Sachmittel des Projektes ins definitive Eigentum des Geförderten übertragen und die Hypothek gelöscht.

Es werden keine Zinsen, sondern nur 5% Bearbeitungsspesen  berechnet!