Anmerkungen betreffend die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Sprachkursen

Für die Teilnahme am Projekt „Förderung von Lehrkräften im deutschsprachigen Schulwesen Rumäniens“ ist ein Nachweis erforderlich über eine Fortbildung beim ZfL (Zentrum für Lehrerfortbildung in deutscher Sprache) in Mediasch, der ZfA (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen), dem Goethe-Institut Bukarest oder bei einem der deutschen Kulturzentren (Kronstadt, Hermannstadt, Klausenburg, Temeswar oder Jassy), die in der Zeitspanne 01. November 2023 – 31. Oktober 2024 erfolgt ist. 

Da diesbezüglich an die Saxonia Stiftung Fragen ergangen sind, werden im Folgenden Präzisierungen über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gebracht.

1. Lehrkräfte, die sich zu Veranstaltungen des ZfL einschreiben, sind angehalten, die bei der jeweiligen Veranstaltung im ZfL-Programm angeführte Zielgruppe zu beachten. Das ZfL-Programm ist unter www.zfl.ro einsehbar.

2. Die Veranstaltungen des ZfL dienen der methodischen und sprachlichen Fortbildung, nicht jedoch dem Erlernen der deutschen Sprache. Es wird davon ausgegangen, dass Teilnehmer an Veranstaltungen des ZfL Deutsch sprechen. Wer die deutsche Sprache erlernen oder seine Sprachkenntnisse verbessern möchte, kann die Sprachkurse beim Goethe Institut und bei deutschen Kulturzentren in Anspruch nehmen.

3. Lehrkräften, die in deutscher Sprache unterrichten und gleichzeitig ihre Ausbildung an einer Universität vervollständigen, wird der Nachweis des Besuchs der Universität als Fortbildung anerkannt, wenn die Ausbildung in deutscher Sprache erfolgt.

4. Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung wird durch eine Kopie der Teilnahmebescheinigung nachgewiesen. Bescheinigungen von anderen Institutionen außer den oben angeführten (Kulturhäusern, privaten Sprachschulen u.a.) werden nicht als Nachweis für die Fortbildung anerkannt.

5. Rentner, die weiter im Schuldienst tätig sind, müssen keine Fortbildung nachweisen, um ins Förderprojekt aufgenommen zu werden. 

6. Desgleichen müssen Pfarrer, die Religionsunterricht in deutscher Sprache erteilen, für die Aufnahme ins Projekt keine Fortbildung nachweisen, falls sie in der Schule weniger als einen halben Lehrauftrag haben (1-8 Stunden/Woche).