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Förderung von Lehrkräften im deutschsprachigen Schulwesen Rumäniens

Projekt der Saxonia Stiftung

„Förderung von Lehrkräften im deutschsprachigen Schulwesen Rumäniens“

Informationen betreffend Projekt und Antragsstellung

I. Das Projekt

Durch das Projekt „Förderung von Lehrkräften im deutschsprachigen Schulwesen Rumäniens“ können Lehrkräfte finanziell gefördert werden, die an einer staatlichen deutschsprachigen Schule/Schulabteilung bzw. einem Kindergarten / einer Kindergartenabteilung in Rumänien in deutscher Sprache unterrichten. Es werden die Schulen, Schulabteilungen, Kindergärten und Kindergartenabteilungen einbezogen, die Unterricht auf deutsch-muttersprachlichem Niveau anbieten und entsprechend dem rumänischen Bildungsgesetz dem Schulsystem mit Unterricht in den Sprachen der nationalen Minderheiten zugeordnet sind. Das entscheidende Kriterium für Schulen ist, dass das Fach Deutsch nach dem Lehrplan für „Deutsch als Muttersprache” unterrichtet wird. Daneben können verschiedene andere Fächer auf Deutsch unterrichtet werden. Die Anzahl der Fächer, die eine Schule auf Deutsch anbietet, ist kein Kriterium für die Teilnahme ihrer Lehrer am Projekt.

Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, die Angestellte des rumänischen Staates sind, im obengenannten Schulsystem im Kindergarten, in der Grundschule, im Gymnasium oder im Lyzeum in deutscher Sprache auf muttersprachlichem Niveau unterrichten und für ihre Tätigkeit keine weiteren Gehalts- oder gehaltsähnlichen Zahlungen von anderer Seite bekommen, können auf Antrag in das Projekt aufgenommen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung hängt von den bereitgestellten Mitteln ab. Gegenwärtig wurden Mittel für das Haushaltsjahr 2024 bewilligt. Im Jahr 2024 erfolgen zwei Zahlung. Die Förderung erfolgt im Einklang mit Artikel 62, Absatz a) des rumänischen Finanzgesetzbuches (Cod Fiscal).

II. Antragstellung

Zur Beantragung einer Unterstützung wird ein Antragsformular ausgefüllt und zusammen mit den Anlagen (Kopie des Personalausweises, Bestätigung seitens der Schule/des Kindergartens, Bestätigung der Kontonummer durch die zuständige Bank, Kopie einer Fortbildungsbescheinigungen) an die Saxonia Stiftung als eingeschriebener Brief (scrisoare recomandată cu confirmare de primire), per Post oder per Kurier, in der Zeitspanne 01. – 31. Oktober 2024, geschickt. 

Anschrift: Fundaţia Saxonia, str. Caraiman, nr. 32, 505400 Râşnov, Jud. Braşov.

Bitte das Formular in Groß-Druckbuchstaben und leserlich ausfüllen. Die Anschrift ist für die briefliche Verständigung des Antragsstellers erforderlich. Bitte unbedingt Ihre vollständige Adresse mit Postleitzahl angeben. Anträge mit unvollständigen Angaben werden nicht bearbeitet.

Fortbildung: Jeder Teilnehmer am Projekt muss, in der Zeitspanne 01. November 2023 – 31. Oktober 2024, an einer Fortbildung des ZfL (Zentrum für Lehrerfortbildung in deutscher Sprache Mediasch), der ZfA (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen), des Goethe-Instituts Bukarest oder eines der deutschen Kulturzentren (Kronstadt, Hermannstadt, Klausenburg, Temeswar oder Jassy), teilgenommen haben. 

Aufwandsentschädigung für Übersetzer von Prüfungsthemen. Lehrkräfte, die im Jahr 2024 nach Bukarest gefahren sind, um für die zentral abgehaltenen Prüfungen die Themen ins Deutsche zu übersetzen, können aufgrund ihres vom CNEE abgestempelten Dienstscheins, den sie in Kopie an die Saxonia Stiftung schicken, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,-Euro/Prüfung (Gegenwert in RON) erhalten.

Förderung Masterstudiengang für Schulmanagement: Lehrkräfte aus dem deutschsprachigen Schulbereich, die an einer Uni einen (viersemestrigen) Masterstudiengang für Schulmanagement besuchen (die Uni muss dafür ein akkreditiertes Programm haben), können aus Mitteln des Projekts durch Vergütung der Studiengebühren gefördert werden. Die Förderung erfolgt nur bei erfolgreicher Beendigung des Studiengangs.

Zeitspanne für die Antragstellung für das 1. Semester des Schuljahres 2024/2025 ist 01. – 31. Oktober 2024 (Datum des Poststempels).

Über den Eingang des Antrags wird der Antragsteller innerhalb von 10 Tagen per Email verständigt, wenn dieser fristgerecht und vollständig eingereicht wird.

Nach Bearbeitung der Anträge erhält jeder Antragsteller innerhalb von 20 Tagen eine schriftliche Benachrichtigung betreffend seine Aufnahme in das Projekt.

Für Informationen können die Antragsteller mit der Saxonia Stiftung brieflich, telefonisch (0268/473902) oder per E-Mail (office@saxonia.ro oder saxonia1992@gmail.com) in Kontakt treten, sowie die Webseite stiftung.saxonia.ro besuchen.

III. Datenschutz

Zur Bearbeitung des Antrags muss der Antragsteller der elektronischen Verarbeitung und Speicherung der von ihm gelieferten Daten zustimmen. Die Stiftung verpflichtet sich, die Daten nur zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie bereitgestellt wurden und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend den Datenschutz (EU Datenschutz-Grundverordnung Nr. 679/2016) einzuhalten.

IV. Anlagen, Modelle und Dokumente

Weitere Informationen über Rahmen und Zweck des Projektes sowie über die Art der Antragstellung finden Sie hier. Ein Modell der Bestätigung können Sie hier herunterladen. Zusätzliche Informationen und Anmerkungen betreffend die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Sprachkursen können Sie hier herunterladen.

Anmerkungen betreffend die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Sprachkursen

Für die Teilnahme am Projekt „Förderung von Lehrkräften im deutschsprachigen Schulwesen Rumäniens“ ist ein Nachweis erforderlich über eine Fortbildung beim ZfL (Zentrum für Lehrerfortbildung in deutscher Sprache) in Mediasch, der ZfA (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen), dem Goethe-Institut Bukarest oder bei einem der deutschen Kulturzentren (Kronstadt, Hermannstadt, Klausenburg, Temeswar oder Jassy), die in der Zeitspanne 01. November 2023 – 31. Oktober 2024 erfolgt ist. 

Da diesbezüglich an die Saxonia Stiftung Fragen ergangen sind, werden im Folgenden Präzisierungen über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gebracht.

1. Lehrkräfte, die sich zu Veranstaltungen des ZfL einschreiben, sind angehalten, die bei der jeweiligen Veranstaltung im ZfL-Programm angeführte Zielgruppe zu beachten. Das ZfL-Programm ist unter www.zfl.ro einsehbar.

2. Die Veranstaltungen des ZfL dienen der methodischen und sprachlichen Fortbildung, nicht jedoch dem Erlernen der deutschen Sprache. Es wird davon ausgegangen, dass Teilnehmer an Veranstaltungen des ZfL Deutsch sprechen. Wer die deutsche Sprache erlernen oder seine Sprachkenntnisse verbessern möchte, kann die Sprachkurse beim Goethe Institut und bei deutschen Kulturzentren in Anspruch nehmen.

3. Lehrkräften, die in deutscher Sprache unterrichten und gleichzeitig ihre Ausbildung an einer Universität vervollständigen, wird der Nachweis des Besuchs der Universität als Fortbildung anerkannt, wenn die Ausbildung in deutscher Sprache erfolgt.

4. Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung wird durch eine Kopie der Teilnahmebescheinigung nachgewiesen. Bescheinigungen von anderen Institutionen außer den oben angeführten (Kulturhäusern, privaten Sprachschulen u.a.) werden nicht als Nachweis für die Fortbildung anerkannt.

5. Rentner, die weiter im Schuldienst tätig sind, müssen keine Fortbildung nachweisen, um ins Förderprojekt aufgenommen zu werden. 

6. Desgleichen müssen Pfarrer, die Religionsunterricht in deutscher Sprache erteilen, für die Aufnahme ins Projekt keine Fortbildung nachweisen, falls sie in der Schule weniger als einen halben Lehrauftrag haben (1-8 Stunden/Woche).